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23.06.2021

GEG definiert Primärenergiefaktoren für BioLPG

PRIMAGAS - Pressebild - Biogenes Flüssiggas, BioLPG, Privat Haus, oberirdischer Tank im Garten; 2021

Biogenes Flüssiggas bietet Architekten deutlich mehr Planungsfreiheit bei Neubauten

Seit dem 1. November 2020 erkennt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) biogenes Flüssiggas als nachhaltige Energie-Alternative für Neubauten an. Damit haben Architekten und Planer mehr Freiheit
bei der Umsetzung zukunftsfähiger Bauprojekte, denn mit Hilfe der festgelegten Primärenergiefaktoren können die Anforderungen für Effizienzhausstandards leichter erreicht werden. Wer biogenes Flüssiggas mit einer Gasbrennwerttherme kombiniert, erfüllt damit bereits die Nutzungspflichten für erneuerbare Energien. Der Aufwand für zusätzliche Technik kann entfallen. So ergeben sich mit BioLPG zahlreiche neue Kombinationsmöglichkeiten, um die Vorgaben des GEG zu erfüllen.

Das GEG erkennt das große nachhaltige Potenzial von biogenem Flüssiggas an und nennt es in einem Atemzug mit Energie aus Sonne, Wind und Wasser. Kombiniert mit bewährter Heiztechnik erfüllt der Brennstoff nun die im Neubau vorgeschriebenen Nutzungspflichten für erneuerbare Energien. In Brennwertthermen muss der BioLPG-Anteil dazu mindestens 50 % betragen. Beim Einsatz in KWK-Anlagen sind es 30 %. Für Architekten, aber auch für (TGA-)Planer und Energieberater bedeutet das: BioLPG, mit dem der Energieversorger Primagas seine Innovationskraft unter Beweis stellt, gibt ihnen mehr Spielraum. Das biogene Flüssiggas schafft Potenziale in der Kundenberatung und -gewinnung, denn damit können Bauherren die Nutzungspflichten für erneuerbare Energien erbringen, ohne in zusätzliche, oft teure Technik für deren Nutzung investieren zu müssen.

BioLPG mit geringerem Primärenergiefaktor als fossile Energieträger

Verglichen mit fossilen Energieträgern definiert das GEG einen geringeren Primärenergiefaktor (PEF) für biogenes Flüssiggas. Der PEF für den BioLPG-Anteil beträgt 0,7 beim Einsatz in Brennwertthermen. Bei Verwendung in KWK-Anlagen gilt laut dem GEG der PEF 0,5 für den BioLPG-Anteil. Aufgrund des geringeren PEF erreichen Bauherren mit biogenem Flüssiggas und moderner Heiz- und Gebäudetechnik die Effizienzhausstandards schneller. BioLPG beeinflusst die Energiebilanz von Neubauten demnach so positiv, dass es möglich ist, weitestgehend auf zusätzliche energetische Maßnahmen zu verzichten. Außerdem erkennt der Gesetzgeber an, dass der biogene Energieträger per Massenbilanzierung angeboten wird, wie man es von grünem Strom oder Biomethan kennt.

Ein Brennstoff mit Zukunft

Biogenes Flüssiggas entsteht aus organischen Rest- und Abfallstoffen sowie nachwachsenden Rohstoffen. Die Verantwortlichen suchen nach weiteren potenziellen Rohstoffen, aus denen sich der Energieträger gewinnen lässt. „Deshalb ist biogenes Flüssiggas langfristig verfügbar, krisenfest und eine echte Perspektive für eine grüne Zukunft“, erklärt Jobst D. Diercks, Geschäftsführer von Primagas. „Die Anerkennung des Energieträgers im Rahmen der Nutzungspflichten für den Neubau wird auf lange Sicht auch den Weg für den Einsatz in Bestandsgebäuden freimachen. Das Signal ist klar: BioLPG hat Zukunft!“

Weitere Informationen finden Sie unter www.biolpg.de und www.flüssiggas.de

Über das Unternehmen:

PRIMAGAS gehört zu den führenden Flüssiggas-Anbietern in Deutschland. Als eines der wenigen Unternehmen mit TÜV-geprüfter Servicequalität und TÜV-geprüfter Kundenzufriedenheit ist PRIMAGAS der ideale Partner für alle Privathaushalte und Betriebe, die auf saubere Energien setzen. Rund 250 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie weit über 3.000 Vertriebspartner für den technischen Kundendienst beraten kompetent in allen Fragen rund um das Flüssiggas. Durch eine bundesweite Transportlogistik mit Zwischenlagern für mehrere Tausend Tonnen Flüssiggas steht PRIMAGAS für eine zeitnahe und sichere Versorgung. PRIMAGAS ist Teil der internationalen Initiative "Außergewöhnliche Energie" und ist stolz darauf, mit Flüssiggas eine besonders vielseitige und zukunftsfähige Energie zu vertreiben.

 

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