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Flüssiggasheizung

Immer Ihre Energie – heute und in Zukunft.

Flüssiggas ist und bleibt Ihre versorgungssichere Energiequelle.

Flüssiggas ist und bleibt Ihre sichere Lösung.

Das Wichtigste zuerst: Es gibt kein Gasheizungsverbot.

Funktionierende Flüssiggasheizungen haben in den meisten Fällen Bestandsschutz. Das bedeutet für Sie, es gibt keinen Handlungsbedarf. Sie können wie gewohnt mit konventionellem Flüssiggas heizen. Sollte jedoch in Zukunft der Tausch Ihrer Heizung erforderlich sein, bietet Ihnen Flüssiggas von PRIMAGAS viele verschiedene Möglichkeiten, die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.

Ist Ihre Heizung bereit für das neue Gebäudeenergiegesetz?

Sie dürfen eine bestehende Flüssiggasheizung weiterhin mit konventionellem Flüssiggas betreiben und sie reparieren lassen.
Flüssiggas bleibt durch die besondere Herstellung und Lieferung weiterhin ein unkomplizierter und verfügbarer Energieträger.
Der Umstieg auf biogenes Flüssiggas oder die Kombination mit anderen regenerativen Energieträgern erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben.
Sparen Sie sich kostenintensive Sanierungsmaßnahmen oder aufwendige Förderungen: Dank Gasbrennwertheizung und biogenem Flüssiggas.