Flüssiggasheizung ab 2024

Immer Ihre Energie – heute und in Zukunft.

Flüssiggas ist und bleibt Ihre versorgungssichere Energiequelle.

Flüssiggasheizung: Zukunft

Flüssiggas ist und bleibt Ihre sichere Lösung.

Das Wichtigste zuerst: Es gibt kein Gasheizungsverbot.

Funktionierende Flüssiggasheizungen haben in den meisten Fällen Bestandsschutz. Das bedeutet für sie, es gibt keinen Handlungsbedarf. Sie können wie gewohnt mit konventionellem Flüssiggas heizen. Sollte jedoch in Zukunft der Tausch Ihrer Heizung erforderlich sein, bietet Ihnen Flüssiggas von PRIMAGAS viele verschiedene Möglichkeiten, die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.

Ist Ihre Heizung bereit für das neue Gebäudeenergiegesetz?

Sie dürfen eine bestehende Flüssiggasheizung weiterhin mit konventionellem Flüssiggas betreiben und sie reparieren lassen.
Flüssiggas bleibt durch die besondere Herstellung und Lieferung weiterhin ein unkomplizierter und verfügbarer Energieträger.
Der Umstieg auf biogenes Flüssiggas oder die Kombination mit anderen regenerativen Energieträgern erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben.
Sparen Sie sich kostenintensive Sanierungsmaßnahmen oder aufwendige Förderungen: Dank Gasbrennwertheizung und biogenem Flüssiggas.

Gebäudeenergiegesetz

Futuria Propan 

Mit Futuria in die Zukunft

Futuria ist der Name für unsere nachhaltigen Energieträger und bedeutet einen wichtigen Schritt auf unserem Weg zu einem nachhaltigen Energieversorger.

Fit für Futuria Propan (biogenes Flüssiggas).

Mit einer Flüssiggasheizung von PRIMAGAS sind Sie heute und in Zukunft gut aufgestellt: Biogenes Flüssiggas (Futuria Propan) stellt in Kombination mit konventionellem Flüssiggas eine einfache Erfüllungsoption des GEG dar. In unseren Flüssiggas-Anlagen können Sie bereits heute bis zu 100 % Futuria Propan verwenden.

Heizung kaputt?

Keine Wärmeplanung? Kein Problem!

Wenn für Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt, dürfen Sie sogar nach dem 01.01.2024 noch eine herkömmliche Flüssiggasheizung verbauen. Der Einsatz von erneuerbaren Energien ist an bestimmte Fristen geknüpft und mit unserem Futuria Propan (biogenem Flüssiggas) problemlos möglich. 

Ab 2029 mit 15 % erneuerbaren Energien 
Ab 2035 mit 30 % erneuerbaren Energien
Ab 2040 mit 60 % erneuerbaren Energien

Sie möchten eine Heizung mit Futuria Propan installieren oder haben weitere Fragen zu Flüssiggas im GEG?

Wir helfen Ihnen weiter: Jetzt anrufen

0800 - 84 85 555

Kontakt aufnehmen

* Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz.