Auf dieser Website möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Hintergründe zu der Beanstandung bzw. Mangel anschaulich zur Verfügung stellen und Möglichkeiten aufzeigen, wie der Missstand beseitigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Auszüge aus der TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas 2021) handelt und nicht alle Informationen vollumfänglich abgebildet werden können.
Liebe/r PRIMAGAS Kunde/in,
bei einer Sichtprüfung Ihres Flüssiggasbehälters im Rahmen der letzten Befüllung oder Prüfung wurde an Ihrem Flüssiggasbehälter eine Beanstandung bzw. Mangel festgestellt.
Daraus geht hervor, dass im Umkreis um die Armaturen eine Öffnung (ein Schacht, eine Grube, ein Kanal oder Ähnliches) vorhanden ist.
Dies ist nach den gültigen „Technischen Regeln Flüssiggas 2021“ (TRF 2021) nicht erlaubt, denn dieser Bereich im Umkreis muss besonders geschützt werden.
Bitte lassen Sie uns eine
schriftliche Bestätigung zukommen, sobald der aufgeführte Mangel behoben ist. Gerne können Sie Ihrer Rückmeldung um
aussagekräftige Fotos ergänzen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Allgemeine Informationen
Da Flüssiggas schwerer als Luft ist setzt dieses sich am Boden ab und könnten bei fehlenden Schutzmaßnahmen in die Kanalisation oder Kellerräume eindringen. Daher dürfen bei (halb) oberirdisch aufgestellten und erdgedeckten Flüssiggsabehältern bei Haushaltsanlagen im Abstand von 3 m sowie bei gewerblichen Anlagen im Abstand von 5 m um betriebsbedingte Freisetzungsstellen (Peilventil und Füllanschluss) keine
vorhanden sein.
Bei Haushaltsanlagen ist zu beachten, dass im Rahmen einer Befüllung ein Abstand von 5 m eingehalten sein muss. Für den Befüllvorgang sind zusätzliche Schutzmaßnahmen vorzusehen, z.B. Abdeckung von Kanaleinläufen.
Für Kanäle, Schächte und Öffnungen in der Umgebung des Flüssiggastanks müssen Abstände und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Diese stellen wir Ihnen anhand der folgenden Bilder dar:
privat genutzte oberirdische Flüssiggastanks
privat genutzte erdgedeckte Flüssiggastanks
gewerblich genutzte oberirdische Flüssiggastanks
gewerblich genutzte erdgedeckte Flüssiggastanks
Ein Sonderfall stellt die Aufstellung eines Flüssiggastanks in der Nähe eines Hangs dar, wenn sich unterhalb ein ungeschützter Kanaleinlauf o.Ä. befindet. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, läuft es den Berg herunter. Deshalb muss ein größerer Abstand zum Kanaleinlauf eingehalten werden (Details siehe Bild)
Ein Sonderfall stellt die Aufstellung eines Flüssiggastanks in der Nähe eines Hangs dar, wenn sich unterhalb ein ungeschützter Kanaleinlauf o.Ä. befindet. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, läuft es den Berg herunter. Deshalb muss ein größerer Abstand zum Kanaleinlauf eingehalten werden (Details siehe Bild)
Geeignete andere Maßnahmen sind z.B.:
Hinweis:
Kanäle, Schächte oder Öffnungen können in unterschiedlichsten Lagen zu Behältern angetroffen werden und sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, weil diese durch Laub, Bepflanzung, Mauern, Vorsprünge, Vertiefungen verdeckt liegen können. Vom Betreiber ist sicherzustellen, dass mit der Belieferung bzw. mit der Wartung/Instandhaltung beauftragte Unternehmen über zusätzliche temporäre Schutzmaßnahmen informiert werden.Dann nutzen Sie bitte das Formular.
Wenn ihr Mangel schon behoben ist
Gerne können Sie uns hierüber auch Bilder zur Verfügung stellen, damit wir uns einen besseren Eindruck der Situation machen können. Zum Rückmelde-Formular