PRIMAGAS - Immer Ihre Energie - Bezahlbar - Sparschwein

Bezahlbar

Damit können Sie rechnen: Ihre Energieversorgung mit PRIMAGAS.

Energie ist 2022 teurer geworden – auch Flüssiggas. Trotzdem ist Ihr vorteilhafter Energieträger nach wie vor bezahlbar; gerade im Vergleich mit Heizöl oder Erdgas und besonders beim Betrieb moderner Heiztechnik sowie weiteren Anlagen.

Preisentwicklung

Versprochen ist versprochen - auch beim Flüssiggaspreis.

Der Preis, den wir zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung mit Ihnen vereinbart haben, bleibt auf jeden Fall gültig. Darauf können Sie sich voll und ganz verlassen.

Wie sich der Flüssiggaspreis in Zukunft entwickeln wird, kann leider niemand voraussagen.

Aufgrund des derzeit stark schwankenden Marktes können wir Ihnen lediglich den aktuellen Tagespreis für unser Flüssiggas nennen. Was wir Ihnen allerdings aus Erfahrung sagen können: Im Durchschnitt lag der Literpreis für Flüssiggas in den letzten Jahren deutlich unter dem für Heizöl.

PRIMAGAS - Bezahlbar - Preise

Flüssiggas oder Erdgas: Was ist günstiger?

Die Tagespreise für Flüssiggas und Erdgas unterliegen starken Schwankungen und ändern sich ständig. Im Vergleich der Durchschnittspreise in den letzten  Jahren zeigt sich jedoch, dass Flüssiggas grundsätzlich günstiger ist als Erdgas.

Maßnahmen zur Entlastung:

Rückwirkende Entlastung für Flüssiggaskunden

Wer zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal Flüssiggas zu erhöhten Preisen bezogen hat, kann online eine Erstattung für die Mehrkosten beantragen.
Der Antrag wird direkt über die Brennstoffhilfe gestellt.

Einen Zuschuss erhält man für 80 Prozent der Kosten, die über eine Verdopplung des Referenzpreises von 57 ct/l  hinausgehen und ist auf 2000 Euro pro Haushalt gedeckelt. Ob Sie eine Erstattung erhalten und in welcher Höhe diese ausfällt können Sie hier berechnen.

Wichtig: Ein Antrag auf den Heizkostenzuschuss ist nur bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

PRIMAGAS - Immer Ihre Energie - Bezahlbar - Sparschwein
PRIMAGAS - Immer Ihre Energie -  Mehrwertsteuern, Umsatzsteuer, MwSt. Senkungen

Senkung der Mehrwertsteuer:

Die Bundesregierung hat die Senkung der Umsatzsteuer für Flüssiggas, biogenes Flüssiggas, LNG und biogenes LNG, welches zum Kochen, zur Wärmeerzeugung sowie für Prozesswärme genutzt wird, beschlossen. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 wird die Umsatzsteuer rückwirkend von 19% auf 7% angepasst.

Selbstverständlich geben wir die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer an Sie weiter - hierfür müssen Sie nichts tun.

Wie sich das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ auf Ihren Preis auswirkt, sehen Sie hier:

Flüssiggastank 1,2 Tonnen | 2.300 Liter | 16.000 kWh 

Flüssiggastank 2,2 Tonnen | 4.120 Liter | 28.000 kWh  Flüssiggastank 2,9 Tonnen | 5.440 Liter | 38.000 kWh 
Preis mit MwSt. von 19% € ca. 1.800 € ca. 3.300 € ca. 4.400
Preis mit MwSt. von 7% € ca. 1.600
€ ca. 3000 € ca. 3.950
Ersparnis   € ca. 200 € ca. 300 € ca. 450

Co2-Bepreisung:

Die Bundesregierung hat im Rahmen des 3. Entlastungspaketes beschlossen, dass der Co2-Preis im nächsten Jahr nicht wie geplant um fünf Euro auf 35 Euro pro Tonne steigt, sondern erst 2024. Die Steigerungsstufen für die kommenden Jahre sehen wie folgt aus:

2023: weiterhin 30 Euro pro Tonne
2024: 35 Euro pro Tonne
2025: 45 Euro pro Tonne

PRIMAGAS Versorgungssicherheit, Maßnahmen zur Entlastung, CO2-Bepreisung

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CO2-Emissionen

Niedrige CO2-Emissionen, niedrige CO2-Bepreisung

Als Anreiz, weniger Emissionen zu verursachen, hat die Bundesregierung 2021 eine CO2-Bepreisung auf fossile Energieträger eingeführt. Sie steigt bis zum Jahr 2025 an und richtet sich nach der Menge an Emissionen, die der Einsatz des Energieträgers verursacht: je niedriger der CO2-Ausstoß, desto niedriger die CO2-Bepreisung.

Unser biogenes Flüssiggas Futuria Propan ist vollständig von der CO2-Bepreisung befreit.

 

PRIMAGAS - Bezahlbar - CO2-Emissionen

Förderung

Zuschuss zur Heizung? Bei Flüssiggas nicht nötig.

Zum 15. August 2022 gelten neue Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dadurch sind viele Fördersätze gesunken; die Förderung beispielsweise von Renewable-Ready- und Gashybrid-Heizungen wurde sogar komplett gestrichen.

Dadurch steigen die Nettoinvestitionen für die Endverbraucher. Dazu zwei Beispiele:

 

  1. Bei der Modernisierung auf eine Wärmepumpe sind in der Regel neben der Anlage selbst noch viele weitere Gewerke zu finanzieren – sogenannte Umfeldmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle und Einbau von Flächenheizungen. Sofern überhaupt förderfähig, erhalten Endverbraucher auch für diese Gewerke deutlich weniger Förderung.
  2. Die Förderungen von Heizungsanlagen, die mit Biomasse (Hackschnitzel/Pellets) betrieben werden, wurden sogar noch stärker reduziert.

Außerdem trägt der Endverbraucher ein gewisses Risiko, da er nach der geförderten Umstellung seiner Heizungsanlage zu 100 % mit erneuerbaren Energien heizen muss. Sollte beispielsweise eine Wärmepumpe nicht die erforderliche Leistung erbringen, gibt es keine Möglichkeit für den Nutzer, sie nachträglich wieder mit Gas oder anderen fossil betriebenen Heiztechniken zu kombinieren.

Flüssiggasheizungen sind im Vergleich nach wie vor günstig – auch ohne Förderung.

Gerade weil die Nettoinvestition in kostspielige Heiztechnologien wie die Wärmepumpe in den meisten Fällen gestiegen ist, rechnet sich im Vergleich der Wechsel zu einer modernen flüssiggasbetriebene Gas-Brennwertheizung umso mehr. Eine bewährte Heizlösung, auf die Sie sich verlassen können!

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