Energie ist 2022 teurer geworden – auch Flüssiggas. Trotzdem ist Ihr vorteilhafter Energieträger nach wie vor bezahlbar; gerade im Vergleich mit Heizöl oder Erdgas und besonders beim Betrieb moderner Heiztechnik sowie weiteren Anlagen.
Der Preis, den wir zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung mit Ihnen vereinbart haben, bleibt auf jeden Fall gültig. Darauf können Sie sich voll und ganz verlassen.
Wie sich der Flüssiggaspreis in Zukunft entwickeln wird, kann leider niemand voraussagen.
Aufgrund des derzeit stark schwankenden Marktes können wir Ihnen lediglich den aktuellen Tagespreis für unser Flüssiggas nennen. Was wir Ihnen allerdings aus Erfahrung sagen können: Im Durchschnitt lag der Literpreis für Flüssiggas in den letzten Jahren deutlich unter dem für Heizöl.
Die Tagespreise für Flüssiggas und Erdgas unterliegen starken Schwankungen und ändern sich ständig. Im Vergleich der Durchschnittspreise in den letzten Jahren zeigt sich jedoch, dass Flüssiggas grundsätzlich günstiger ist als Erdgas.
Rückwirkende Entlastung für Flüssiggaskunden
Die Bundesregierung plant für Heizöl- Pellet- und Flüssiggaskunden ein Entlastungspaket in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Dabei sollen Kunden rückwirkend zum 01.01.22 bis 01.12.22 finanziell entlastet werden.
Derzeit liegt kein offizieller Entwurf der Bundesregierung vor. Aus diesem Grund können wir leider noch keine genauen Angaben zur Höhe der Entlastung, Auszahlung oder Ähnliches tätigen. Selbstverständlich informieren wir Sie schnellstmöglich über eine offizielle Verabschiedung des rückwirkenden Entlastungspakets für Flüssiggaskunden.
Senkung der Mehrwertsteuer:
Die Bundesregierung hat die Senkung der Umsatzsteuer für Flüssiggas, biogenes Flüssiggas, LNG und biogenes LNG, welches zum Kochen, zur Wärmeerzeugung sowie für Prozesswärme genutzt wird, beschlossen. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 wird die Umsatzsteuer rückwirkend von 19% auf 7% angepasst.
Selbstverständlich geben wir die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer an Sie weiter - hierfür müssen Sie nichts tun.
Wie sich das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ auf Ihren Preis auswirkt, sehen Sie hier:
Flüssiggastank 1,2 Tonnen | 2.300 Liter | 16.000 kWh |
Flüssiggastank 2,2 Tonnen | 4.120 Liter | 28.000 kWh | Flüssiggastank 2,9 Tonnen | 5.440 Liter | 38.000 kWh | |
Preis mit MwSt. von 19% | € ca. 1.800 | € ca. 3.300 | € ca. 4.400 |
Preis mit MwSt. von 7% | € ca. 1.600 |
€ ca. 3000 | € ca. 3.950 |
Ersparnis | € ca. 200 | € ca. 300 | € ca. 450 |
Co2-Bepreisung:
Die Bundesregierung hat im Rahmen des 3. Entlastungspaketes beschlossen, dass der Co2-Preis im nächsten Jahr nicht wie geplant um fünf Euro auf 35 Euro pro Tonne steigt, sondern erst 2024. Die Steigerungsstufen für die kommenden Jahre sehen wie folgt aus:
2023: weiterhin 30 Euro pro Tonne
2024: 35 Euro pro Tonne
2025: 45 Euro pro Tonne
Abschlagszahlung im Dezember 2022:
Im Zuge der Soforthilfe entfällt im Dezember für Verbraucher die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Diese Reglung betrifft ausschließlich Erdgas und Fernwärmekunden. Flüssiggas, biogenes Flüssiggas, LNG, biogenes LNG sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Preisdeckel:
Im Zuge der Gaspreisbremse wird im Zeitraum von März 2023 bis April 2024 für 80 Prozent des Erdgasverbrauchs ein Bruttopreis von 12 Cent pro kWh gelten. Bei der Fernwärme soll es für 80 Prozent des Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Cent pro kWh geben. Flüssiggas, biogenes LPG, LNG, biogenes LNG sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Als Anreiz, weniger Emissionen zu verursachen, hat die Bundesregierung 2021 eine CO2-Bepreisung auf fossile Energieträger eingeführt. Sie steigt bis zum Jahr 2025 an und richtet sich nach der Menge an Emissionen, die der Einsatz des Energieträgers verursacht: je niedriger der CO2-Ausstoß, desto niedriger die CO2-Bepreisung.
Unser biogenes Flüssiggas ist vollständig von der CO2-Bepreisung befreit.
Zum 15. August 2022 gelten neue Vorgaben der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dadurch sind viele Fördersätze
gesunken; die Förderung beispielsweise von Renewable-Ready- und Gashybrid-Heizungen wurde sogar
komplett gestrichen.
Dadurch steigen die Nettoinvestitionen für die Endverbraucher.
Dazu zwei Beispiele:
Außerdem trägt der Endverbraucher ein gewisses Risiko, da er nach der geförderten Umstellung seiner Heizungsanlage zu 100 % mit erneuerbaren Energien heizen muss. Sollte beispielsweise eine Wärmepumpe nicht die erforderliche Leistung erbringen, gibt es keine Möglichkeit für den Nutzer, sie nachträglich wieder mit Gas oder anderen fossil betriebenen Heiztechniken zu kombinieren.
Flüssiggasheizungen sind im Vergleich nach wie vor günstig – auch ohne Förderung.
Gerade weil die Nettoinvestition in kostspielige Heiztechnologien wie die Wärmepumpe in den meisten Fällen gestiegen ist, rechnet sich im Vergleich der Wechsel zu einer modernen flüssiggasbetriebene Gas-Brennwertheizung umso mehr. Eine bewährte Heizlösung, auf die Sie sich verlassen können!