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Schutz vor mechanischer Beschädigung

Hallo! Wir sehen, Sie haben ein Mangelschreiben von uns erhalten.

Auf dieser Website möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Hintergründe zu der Beanstandung bzw. Mangel anschaulich zur Verfügung stellen und Möglichkeiten aufzeigen, wie der Missstand beseitigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Auszüge aus der TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas 2021) handelt und nicht alle Informationen vollumfänglich abgebildet werden können.

Liebe/r PRIMAGAS Kunde/in,
bei einer Sichtprüfung Ihres Flüssiggasbehälter im Rahmen der letzten Befüllung oder Prüfung wurde festgestellt, dass ein Schutz vor mechanischer Beschädigung an Ihrem Flüssiggasbehälter fehlt.

Um den Behälter zu schützen, ist ein Anfahrschutz zwingend notwendig.

Sorgen Sie bitte dafür, dass um den Tank ein Anfahrschutz errichtet wird, damit der Behälter gegen Beschädigungen geschützt ist.

Bitte lassen Sie uns eine schriftliche Bestätigung zukommen, sobald der aufgeführte Mangel behoben ist.  
Gerne können Sie Ihrer Rückmeldung um aussagekräftige Fotos ergänzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bei Fragen ist das Team vom Technischen Backoffice gerne für Sie da.

Rufen Sie uns einfach an.

02151 852 116

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Mo.-Do., 8–16:30 Uhr und Fr. 8-15 Uhr

Schutz vor mechanischer Beschädigung

Die Forderung, Flüssiggasbehälter und Ihre Ausrüstungsteile sowie die Ausrüstungsteile von erdgedeckten Flüssiggasbehältern vor mechanischer Beschädigung zu schützen, ist erfüllt,

  • wenn durch die Umgebung und die Art der Aufstellung eine Gefährdung sicher verhindert ist,
  • wenn die Möglichkeit des Anfahrens durch Fahrzeuge, z.B. durch einen Anfahrschutz oder eine Abschrankung, verhindert ist oder
  • bei erdgedeckten Flüssiggasbehältern durch einen geeigneten Domschachtdeckel (z.B. aus Stahl als Schutz vor herabfallenden Lasten).

Liegen erdgedeckte Flüssiggasbehälter und/oder Domschachtdeckel im Bereich von Verkehrsflächen, auch wenn diese nicht sichtbar sind,  sind Maßnahmen zu treffen, um sie gegen auftretende Verkehrslasten zu schützen bzw. für die auftretenden Verkehrslasten nachweislich auszulegen.

Bei der Stabilität und Umsetzung eines vom Regelwerk (TRF 2021) geforderten Schutzes vor mechanischer Beschädigung wird die Art des Verkehrsaufkommens sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten in Abhängigkeit zu der erwartenden Belastung des Schutzes gestellt.

Daher unterscheidet das „Prüfhandbuch für Flüssiggasanlagen“ die folgenden Fälle

Eine Gefährdung durch Anfahren ist auszuschließen, wenn folgende Kriterien/Bedingungen erfüllt sind:

  • auf Grundstücken ohne darauf stattfindenden Fahr-/Rangierverkehr
  • auf Grundstücken ohne öffentlichen Verkehr, auf denen nur Fahrzeuge mit maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn der Behälter mindestens 3 m neben Fahrbereichen aufgestellt ist
  • auf Grundstücken ohne öffentlichen Verkehr, auf denen nur Fahrzeuge mit maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn der Behälter weniger als 3 m neben Fahrbereichen aufgestellt und zusätzlich geschützt ist durch stabile Hindernisse, z.B. schwere Betonträge, Findlinge, Aufkantungen etc.

Auf Grundstücken, die nicht die vorgenannten Bedingungen erfüllen, sind die nachfolgenden Punkte entsprechend anzuwenden:

  • an Anliegerstraßen, die nur geringer Geschwindigkeit befahren werden, wenn der Behälter mindestens 3 m neben den Fahrbereichen aufgestellt ist
  • an öffentlichen Straßen, Fahrwegen und Plätzen, wenn der Behälter mindestens 5 m neben den Fahrbereichen aufgestellt ist
  • an öffentlichen Straßen, Fahrwegen und Plätzen, wenn der Behälter weniger als 5 m (bzw. bei Anliegerstraßen weniger als 3 m) neben den Fahrbereichen aufgestellt und zusätzlich geschützt ist durch einen Anfahrschutz z.B. durch Schutzplanken, Mauern, Erdwälle, Findlinge etc.
  • Ein Anfahrschutz kann auch durch die Aufstellung hinter Bäumen gewährleistet sein.
  • Auf Baustellen sind ggf. zusätzlich abweichende Maßnahmen erforderlich

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Hinweis

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