Mit Flüssiggas von PRIMAGAS haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Je nachdem, ob Sie zusätzlich zur Heizung noch andere Maßnahmen zur Modernisierung rund um Ihr Gebäude planen. Für die Umsetzung besteht eine Übergangsfrist von 5 Jahren.
Futuria Propan
Gas-Hybridheizung
Wenn für Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt, dürfen Sie auch nach dem 01.01.2024 noch eine herkömmliche Flüssiggasheizung verbauen.
Erst ab 2029 muss diese dann mit 15 %, ab 2035 mit 30 % und ab 2040 mit 60 % erneuerbarer Energie betrieben werden, was mit unserem Futuria Propan (biogenes Flüssiggas) problemlos möglich ist.