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Der Weg zur neuen Heizung ist einfacher, als Sie denken.

Mit Flüssiggas von PRIMAGAS haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Je nachdem, ob Sie zusätzlich zur Heizung noch andere Maßnahmen zur Modernisierung rund um Ihr Gebäude planen. Für die Umsetzung besteht eine Übergangsfrist von 5 Jahren.

Einfache Lösungen von PRIMAGAS

Gut zu wissen! 

Wenn für Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt, dürfen Sie auch nach dem 01.01.2024 noch eine herkömmliche Flüssiggasheizung verbauen.

Liegt noch keine Kommunale Wärmeplanung vor, gelten verschiedene Fristen für den Einbau einer herkömmlichen Gasheizung (für Kommunen > 100.000 Einwohner vom 01.01.2024 bis 30.06.2026 | Kommunen < 100.000 Einwohner bis 30.06.2028).
 Ab 2029 muss Ihre Flüssiggasheizung zu einem steigenden Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes können Sie mit unserem Futuria Propan (biogenes Flüssiggas) problemlos erfüllen.

ab 2029 mit 15 % erneuerbaren Energien
ab 2035 mit 30 % erneuerbaren Energien
ab 2040 mit 60 % erneuerbaren Energien

Profi-Tipps für Modernisierer 

Wir haben Ihnen detaillierte Informationen zum Thema kommunale Wärmeplanung, Übergangsfristen, Regelungen und Ausnahmen zusammengestellt.