Lassen Sie sich nicht verunsichern. Sie haben Zeit.

Solange Ihre Heizung repariert werden kann, sind Sie durch den Bestandsschutz abgesichert. Ist ein Austausch erforderlich, haben Sie mit Flüssiggas von PRIMAGAS gleich mehrere Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Ob Futuria Propan oder Gas-Hybridheizung – Sie haben in jedem Fall 5 Jahre Zeit für die finale Umsetzung.

Gut zu wissen! 

Wenn für Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt, dürfen Sie auch nach dem 01.01.2024 noch eine herkömmliche Flüssiggasheizung verbauen.

Erst ab 2029 muss Ihre Flüssiggasheizung mit 15 %, ab 2035 mit 30 % und ab 2040 mit 60 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes können Sie mit unserem Futuria Propan (biogenes Flüssiggas) problemlos erfüllen. 

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Wir haben Ihnen alle Informationen zu Übergangsfristen, Regelungen und Ausnahmen zusammengestellt.