Gute Nachrichten: 

Für Sie ändert sich erstmal nichts!

Ihre Flüssiggasheizung hat Bestandsschutz und muss aktuell nicht modernisiert werden, solange sie funktioniert oder repariert werden kann. Das neue Heizungsgesetz betrifft Sie also nicht unmittelbar. 

Gut zu wissen: 

Sollte irgendwann eine Heizungsmodernisierung bei Ihnen anstehen, haben Sie mit Flüssiggas von PRIMAGAS gleich mehrere Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz zusammengestellt