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Gute Nachrichten: 

Für Sie ändert sich erstmal nichts!

Ihre Flüssiggasheizung hat Bestandsschutz und muss aktuell nicht modernisiert werden, solange sie funktioniert oder repariert werden kann. Das neue Heizungsgesetz betrifft Sie also nicht unmittelbar. 

Gut zu wissen: 

Sollte irgendwann eine Heizungsmodernisierung bei Ihnen anstehen, haben Sie mit Flüssiggas von PRIMAGAS gleich mehrere Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.

Gut zu wissen!

Wenn für Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt, dürfen Sie auch nach dem 01.01.2024 noch eine herkömmliche Flüssiggasheizung verbauen.

Liegt noch keine Kommunale Wärmeplanung vor, gelten verschiedene Fristen für den Einbau einer herkömmlichen Gasheizung (für Kommunen > 100.000 Einwohner vom 01.01.2024 bis 30.06.2026 | Kommunen < 100.000 Einwohner bis 30.06.2028).
 Ab 2029 muss Ihre Flüssiggasheizung zu einem steigenden Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes können Sie mit unserem Futuria Propan (biogenes Flüssiggas) problemlos erfüllen.

  • ab 2029 mit 15 % erneuerbaren Energien
  • ab 2035 mit 30 % erneuerbaren Energien
  • ab 2040 mit 60 % erneuerbaren Energien

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz zusammengestellt