Ihre Flüssiggasheizung hat Bestandsschutz und muss aktuell nicht modernisiert werden, solange sie funktioniert oder repariert werden kann. Das neue Heizungsgesetz betrifft Sie also nicht unmittelbar.
Sollte irgendwann eine Heizungsmodernisierung bei Ihnen anstehen, haben Sie mit Flüssiggas von PRIMAGAS gleich mehrere Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.
Futuria Propan
Gas-Hybridheizung
Wenn für Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt, dürfen Sie auch nach dem 01.01.2024 noch eine herkömmliche Flüssiggasheizung verbauen.
Liegt noch keine Kommunale Wärmeplanung vor, gelten verschiedene Fristen für den Einbau einer herkömmlichen Gasheizung (für Kommunen > 100.000 Einwohner vom 01.01.2024 bis 30.06.2026 | Kommunen < 100.000 Einwohner bis 30.06.2028).
Ab 2029 muss Ihre Flüssiggasheizung zu einem steigenden Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes können Sie mit unserem Futuria Propan (biogenes Flüssiggas) problemlos erfüllen.