Primagas Solarenergie Förderung

Förderung

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An dieser Stelle finden Sie Informationen zum Thema Solarwärme. PRIMAGAS hat selbst keine Solarpakete im Angebot, vermittelt Ihnen bei Interesse aber gerne einen kompetenten Fachpartner.

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Staatliche Förderungen

Mit einer Solaranlage sparen Sie nicht nur Geld, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Seit dem 01.01.2009 fordert der Gesetzgeber in Deutschland, dass bei Neubauten ein bestimmter Anteil der benötigten Wohnwärme durch die Nutzung regenerativer Energien gewonnen wird. Die Investition in eine Solaranlage amortisiert sich innerhalb weniger Jahre.

 

Basisförderung von Solarkollektoranlagen im Gebäudebestand

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung im Bestand ab sofort 120 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche (vorher 90 Euro).

Dies gilt bis zum 30.12.2011. Ab 2012 gelten wieder 90 Euro.

Diese Förderung gilt nur für Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

 

Kesseltauschbonus

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit der folgenden Bonus-Förderung bezuschusst werden:

Die Errichtung von Solarkollektoranlagen wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.

Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 600 Euro im Jahr 2011.

Ab dem 1.1.2012 beträgt dieser Bonus dann 500 Euro.

Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig. Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen.