Wahl des Standortes
Damit der Flüssiggasbehälter problemlos betankt werden kann, müssen Sie bei der Auswahl des richtigen Standortes einige Punkte beachten:
- Die An- und Abfahrt für den Tankwagen.
- Die Schutzzonen rund um den Behälter.
- Je nach Landesbaurecht muss für die Aufstellung eines Flüssiggastanks eine Baugenehmigung oder Bauanzeige beantragt werden.
Betankung
Grundsätzlich sind Sie bei der Standortwahl äußerst flexibel, denn dank der großen Schlauchlänge kann der Abstand zwischen Tanklastzug und Behälter bis zu 30 Meter betragen. Bei der Betankung von der Straße aus ist allerdings zu beachten, dass der Durchgangsverkehr nicht wesentlich beeinträchtigt werden darf.
Schutzzonen
Rund um den Behälter gibt es festgelegte Bereiche, für die jeweils bestimmte Vorgaben gelten:
Die Zone 1 bezeichnet den Bereich, in dem Brandlasten gleich welcher Art – Zündquellen und brennbare Stoffe – zu keiner Zeit vorhanden sein dürfen. Da diese Zone lediglich den Bereich des Domschachts beim erdgedeckten Tank umfasst, erwächst aus dieser Vorgabe keine Beschränkung für die Gestaltung der Grundstücksoberfläche.
Die Zone 2 bezeichnet den Bereich, in dem sich für die Dauer der Befüllung keine Zündquellen wie z. B. Lichtschalter befinden dürfen. Um auch beim Anschließen und Lösen des Schlauchs vom Füllventil jedes Risiko auszuschließen, beträgt der Radius um das Füllventil drei Meter.