Primagas Autogas Umrüstung

Fahrzeugumrüstung

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Die wichtigsten Fragen

Immer mehr Hersteller bieten schon ab Werk einen Autogasantrieb an, aber auch die Umrüstung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs ist überhaupt kein Problem. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Umrüstung.

Wer nimmt eine Umrüstung vor?
Eine Umrüstung sollte nur von einem Fachbetrieb vorgenommen werden.

Welche Fahrzeuge können umgerüstet werden?

Umrüstbar sind fast alle Benziner. Das gilt inzwischen auch für viele Direkteinspritzer (TSI, FSI), für die Autogasanlagen zur Verfügung stehen.

Wo wird der Gastank eingebaut?
Der Gastank wird Platz sparend in der Reserveradmulde eingebaut – so geht kein Laderaum verloren. Alternativ kann dieser auch unter dem Fahrzeug als Unterflurtank angebracht werden oder im Kofferraum als Zylindertank.

Fährt das Fahrzeug dann nur mit Autogas?
Ein Fahrzeug kann monovalent (nur für Autogas) oder bivalent (für Autogas und Benzin) umgerüstet werden. In der Regel bleibt der Benzintank aber bei der Umrüstung erhalten. Bei bivalenten Fahrzeugen erfolgt die Umschaltung auf den jeweils anderen Kraftstoff per Knopfdruck oder vollautomatisch, sogar während der Fahrt.

Wie groß ist der Tank und welche Reichweite hat mein Fahrzeug damit?
Die Tankgröße richtet sich nach dem vorhandenen Platz; es gibt Tanks von 35 - 200 Liter. Die Reichweite hängt entscheidend von der Fahrweise ab. In der Regel liegt sie bei ca. 500 km bei monovalentem Betrieb. Bei bivalentem Betrieb kommt die Reichweite des Benzintanks hinzu.

Wie verändern sich die Abgaswerte bei einer Umrüstung auf Autogas?
Die Abgasemissionswerte sind im Autogasbetrieb um ein Vielfaches besser als im Benzinbetrieb.

Wie steht es um die Sicherheit beim Gastank?
Autogas wird bereits unter geringem Druck (5 - 8 Bar) flüssig und kann dann auf ein 260stel seines ursprünglichen Volumens komprimiert werden. Der Tank besteht aus 3,5 mm dickem Stahl, gegen Drucküberschreitung ist er mit einem Sicherheitsventil gesichert. Jeder Tank muss strenge TÜV-Auflagen erfüllen. Drei Jahre nach dem Einbau einer Gas-Umrüstung muss eine Gasanlagenprüfung (GAP) erfolgen, danach alle zwei Jahre.

Darf ich mit einem Autogas-Auto in eine Tiefgarage fahren?
Ja – ein Einfahrverbot für „druckgasbetriebene Fahrzeuge“ in Tiefgaragen gibt es nicht mehr. Die Musterbauordnung der Länder wurde entsprechend geändert.